Gibt es für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung des Anhangs?

Antwort

Das ist nicht korrekt. Auch kleine und mittlere Kapitalgesellschaften sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, einen Anhang zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses und dient dazu, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erläutern und zu ergänzen. Es gibt jedoch Erleichterungen für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften hinsichtlich des Umfangs und der Detaillierung der Angaben im Anhang.

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