Als Privatperson ist es in der Regel nicht möglich, direkt finanzielle Hilfe oder Fördermittel von der Europäischen Union (EU) zu beantragen. Die meisten EU-Förderprogramme richten... [mehr]
Die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 betrifft Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps. Sie zielt darauf ab, die Transparenz von Leerverkäufen zu erhöhen und die Risiken, die mit ungedeckten Leerverkäufen und ungedeckten Credit Default Swaps verbunden sind, zu verringern. Die Verordnung legt unter anderem Meldepflichten für Netto-Leerverkaufspositionen fest und gibt den nationalen Aufsichtsbehörden die Befugnis, bestimmte Leerverkäufe zu verbieten oder einzuschränken. Weitere Informationen zur Verordnung (EU) Nr. 236/2012 findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Union: [Verordnung (EU) Nr. 236/2012](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32012R0236).
Als Privatperson ist es in der Regel nicht möglich, direkt finanzielle Hilfe oder Fördermittel von der Europäischen Union (EU) zu beantragen. Die meisten EU-Förderprogramme richten... [mehr]