Wieviel Vermögen darf ein Bürgergeldempfänger in Deutschland behalten?

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Bürgergeld, das das bisherige Hartz-IV-System ersetzt hat. Beim Bürgergeld gibt es bestimmte Freibeträge für das Vermögen, die nicht angerechnet werden. Diese Freibeträge sind wie folgt: 1. **Grundfreibetrag**: Jede volljährige Person darf ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro behalten. Für minderjährige Kinder beträgt der Freibetrag ebenfalls 15.000 Euro. 2. **Altersvorsorge**: Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es einen Freibetrag für die Altersvorsorge. Pro Lebensjahr dürfen 750 Euro für die Altersvorsorge angespart werden, die nicht angerechnet werden. 3. **Angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug**: Diese werden ebenfalls nicht als Vermögen angerechnet. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Behörde oder auf offiziellen Webseiten wie [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de) über die aktuellen Regelungen und eventuelle Änderungen zu informieren.

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