Erhält man automatisch weiterhin vermögenswirksame Leistungen in Elternzeit und mit Elterngeld?

Antwort

Ob du während der Elternzeit weiterhin vermögenswirksame Leistungen (VL) erhältst, hängt von deinem Arbeitsvertrag und den Regelungen deines Arbeitgebers ab. In der Regel werden VL nur gezahlt, wenn du ein aktives Arbeitsverhältnis hast und Gehalt beziehst. Da du während der Elternzeit kein Gehalt, sondern Elterngeld erhältst, kann es sein, dass die Zahlungen der VL ausgesetzt werden. Es ist ratsam, direkt bei deinem Arbeitgeber oder in deinem Arbeitsvertrag nachzusehen, ob es spezielle Regelungen für die Zahlung von VL während der Elternzeit gibt. Alternativ kannst du auch deine Personalabteilung oder deinen Betriebsrat um Auskunft bitten.

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