Ja, Erträge aus der Vermietung eines betrieblichen Grundstücks an ein anderes Unternehmen können als Zweckertrag betrachtet werden, wenn die Vermietungstätigkeit im Rahmen des Unternehmenszwecks liegt. Ein Zweckertrag ist ein Ertrag, der aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens resultiert. Wenn die Vermietung von Grundstücken also Teil des Geschäftszwecks ist, handelt es sich um einen Zweckertrag.