Du kannst 0,928 Anteile nur verkaufen, wenn dein Broker Bruchstücke unterstützt; sonst musst du entweder ganze Anteile verkaufen oder den Fonds komplett auflösen. Bei Fonds sind Bruchs...
Wird bei der Berechnung des Verlusttopfs eines Fonds die Teilfreistellung berücksichtigt?
Antwort vomJa. Bei der steuerlichen Ermittlung von Gewinnen/Verlusten aus **Investmentfonds** wird die **Teilfreistellung** berücksichtigt – sie wirkt sich also auch auf den „Verlusttopf“ (genauer: die verrechenbaren Verluste aus Kapitalvermögen) aus. - **Aktien-/Misch-/Immobilienfonds:** Die Teilfreistellung reduziert den **steuerlich anzusetzenden** Betrag. Das gilt spiegelbildlich auch bei Verlusten: **Nur der steuerlich relevante Teil** des Verlusts (nach Teilfreistellung) ist für die Verrechnung/den Verlusttopf maßgeblich. - Praktisch heißt das: Ein „wirtschaftlicher“ Verlust von z. B. 1.000 € führt – je nach Fondsart und Teilfreistellungssatz – zu einem **geringeren steuerlichen Verlust**, der in die Verrechnung eingeht. Rechtsgrundlage ist das Investmentsteuergesetz (InvStG), insbesondere die Regelungen zur Teilfreistellung (§ 20 InvStG). https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/