In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstan... [mehr]
Verjährte Schulden werden in der Regel zum 31.12. des dritten Jahres ausgebucht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass die Verjährung am 31.12. des dritten Jahres endet und die Schulden zu diesem Zeitpunkt ausgebucht werden können.
In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstan... [mehr]