Bis wann kann man in Österreich das Kindergeld rückverfolgen?

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In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Kindergeld in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, dass du bis zu drei Jahre rückwirkend Kindergeld beantragen kannst. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem Familienreferat zu erkundigen, da es in bestimmten Fällen Ausnahmen oder besondere Regelungen geben kann.

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