Wann verjährt die Forderung der Bank nach Ausgleich eines Kontos wegen unberechtigter Abhebung?

Antwort vom

Die Verjährung von Forderungen der Bank richtet sich in der Regel nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Bank von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Das bedeutet, wenn die Bank dein Konto wieder ausgleicht, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Ausgleich stattgefunden hat.

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