Was sind die 3 Stufen der Verbraucherinsolvenz?

Antwort

Die Verbraucherinsolvenz in Deutschland verläuft in der Regel in drei Stufen: 1. **Außergerichtlicher Einigungsversuch**: Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dies geschieht meist mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Anwalts. Gelingt eine Einigung, wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. 2. **Gerichtliches Insolvenzverfahren**: Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, kann der Schuldner beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet das Verfahren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. 3. **Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung**: Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensperiode, die in der Regel drei Jahre dauert (seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020, vorher waren es sechs Jahre). Während dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen, wie z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abführen. Am Ende der Wohlverhaltensperiode kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen, wodurch die verbleibenden Schulden erlassen werden. Weitere Informationen zur Verbraucherinsolvenz können auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefunden werden: [BMJV - Verbraucherinsolvenz](https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Verbraucherinsolvenz/Verbraucherinsolvenz_node.html).

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