Kann die Veräußerung von Containern am Ende der 5-jährigen Mietdauer als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden?

Antwort

Ja, die Veräußerung von Containern am Ende der 5-jährigen Mietdauer kann als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden, wenn die Container im Privatvermögen gehalten wurden. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Da die Mietdauer fünf Jahre beträgt, fällt die Veräußerung in diesen Zeitraum und kann somit steuerpflichtig sein. Es ist jedoch ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen Umstände und steuerlichen Auswirkungen zu klären.

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