Kalkulatorische und bilanzielle Abschreibungen unterscheiden sich in mehreren Aspekten: 1. **Zweck**: - **Bilanzielle Abschreibungen** dienen der Erstellung des Jahresabschlusses und der korrekten Darstellung des Vermögens in der Bilanz. Sie sind gesetzlich geregelt und orientieren sich an den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. - **Kalkulatorische Abschreibungen** hingegen sind Teil der Kostenrechnung und dienen der internen Unternehmenssteuerung. Sie berücksichtigen auch wirtschaftliche Aspekte, wie den Werteverzehr und die Nutzung des Vermögens. 2. **Berechnung**: - **Bilanzielle Abschreibungen** werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) oder der International Financial Reporting Standards (IFRS) berechnet. Sie können linear, degressiv oder leistungsabhängig sein. - **Kalkulatorische Abschreibungen** können flexibler gestaltet werden und orientieren sich oft an der wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögens. Hierbei können auch andere Faktoren wie Inflation oder Marktverhältnisse einfließen. 3. **Auswirkungen auf die Gewinnermittlung**: - **Bilanzielle Abschreibungen** beeinflussen den bilanziellen Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens. - **Kalkulatorische Abschreibungen** haben keinen Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung, sondern dienen der internen Kostenkontrolle und Entscheidungsfindung. Zusammengefasst: Bilanzielle Abschreibungen sind gesetzlich geregelt und dienen der externen Rechnungslegung, während kalkulatorische Abschreibungen flexibler sind und der internen Kostenrechnung dienen.