Was ist der Unterschied zwischen Institutskennzeichen und Betriebsstättennummer?

Antwort

Das **Institutskennzeichen (IK)** und die **Betriebsstättennummer (BSNR)** sind zwei verschiedene Identifikationsnummern im deutschen Gesundheitswesen: **Institutskennzeichen (IK):** - Das IK ist eine neunstellige Nummer, die von der "Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen" vergeben wird. - Es dient der eindeutigen Identifikation von Institutionen im Gesundheitswesen, z. B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Krankenkassen, Abrechnungsstellen usw. - Das IK wird vor allem für die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen) verwendet. - Mehr Infos: [Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen](https://www.arge-ik.de/) **Betriebsstättennummer (BSNR):** - Die BSNR ist eine siebenstellige Nummer, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben wird. - Sie kennzeichnet eine bestimmte Betriebsstätte (z. B. eine Arztpraxis, ein MVZ oder eine Filiale) im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung. - Die BSNR ist wichtig für die Abrechnung ärztlicher Leistungen mit der KV. - Mehr Infos: [KBV – Betriebsstättennummer](https://www.kbv.de/html/844_15508.php) **Zusammengefasst:** - Das IK identifiziert Institutionen im Gesundheitswesen allgemein (z. B. für Abrechnungen mit Krankenkassen). - Die BSNR identifiziert spezifisch eine Betriebsstätte im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (z. B. eine Arztpraxis bei der KV). Beide Nummern dienen also der eindeutigen Identifikation, aber in unterschiedlichen Kontexten und für unterschiedliche Zwecke.

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