Entgeltumwandlung und Zeitwertguthaben sind beides Modelle zur flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und Vergütung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Anwendung und Zielsetzung. 1. **Entgeltumwandlung**: - **Definition**: Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. - **Ziel**: Hauptsächlich zur Altersvorsorge gedacht, um die gesetzliche Rente zu ergänzen. - **Vorteile**: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, da die umgewandelten Beträge bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. - **Beispiel**: Ein Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts, der dann in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt wird. 2. **Zeitwertguthaben**: - **Definition**: Beim Zeitwertguthaben wird Arbeitszeit oder Gehalt in ein Konto eingezahlt, das später für längere Freistellungsphasen genutzt werden kann. - **Ziel**: Ermöglicht längere Auszeiten wie Sabbaticals, Pflegezeiten oder einen vorgezogenen Ruhestand. - **Vorteile**: Flexibilität in der Lebensarbeitszeitgestaltung, ohne finanzielle Einbußen während der Freistellungsphase. - **Beispiel**: Ein Arbeitnehmer arbeitet über einen längeren Zeitraum mehr Stunden, als vertraglich vereinbart, und lässt sich diese Mehrarbeit auf einem Zeitwertkonto gutschreiben, um später eine längere Auszeit zu nehmen. Zusammengefasst: Die Entgeltumwandlung dient primär der Altersvorsorge, während das Zeitwertguthaben zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit und für längere Freistellungsphasen genutzt wird.