Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
Um die finanzielle Situation eines Schuldners zu überprüfen, benötigt das Sozialamt in der Regel folgende Unterlagen: 1. **Einkommnachweise**: Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide, Unterhaltszahlungen, etc. 2. **Kontoauszüge**: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate aller Konten. 3. **Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen**: Nachweise über die monatlichen Mietkosten und Nebenkosten. 4. **Schuldenübersicht**: Eine detaillierte Aufstellung aller bestehenden Schulden, inklusive Kredite, Ratenzahlungen, etc. 5. **Bescheide über Sozialleistungen**: Nachweise über erhaltene Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, etc. 6. **Versicherungsnachweise**: Nachweise über bestehende Versicherungen und deren Kosten. 7. **Steuerbescheide**: Aktuelle Steuerbescheide und gegebenenfalls Steuererklärungen. 8. **Sonstige regelmäßige Ausgaben**: Nachweise über regelmäßige Ausgaben wie Unterhaltszahlungen, Mitgliedsbeiträge, etc. Diese Unterlagen helfen dem Sozialamt, ein umfassendes Bild der finanziellen Situation des Schuldners zu erhalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
Das Wichtigste über Überschuldung ist, sie entsteht, wenn eine Person oder ein Unternehmen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, mit ihrem Einkommen oder Vermögen die fälligen Zahl... [mehr]