Die Höhe des Unterhalts für einen volljährigen, studierenden Sohn richtet sich nach der Düssorfer Tabelle und den individuellen Umständen. Für das Jahr 2024 gibt es noch keine veröffentlichten Werte, aber die Tabelle von 2023 kann als Orientierung dienen. Für volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt eines Elternteils leben, beträgt der Bedarfssatz laut Düsseldorfer Tabelle 2023 in der Regel 930 € monatlich. Dieser Betrag umfasst den gesamten Bedarf, einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Dein Einkommen und das Einkommen des anderen Elternteils werden zur Berechnung des Unterhalts herangezogen. Da du ALG I beziehst, wird dein Einkommen entsprechend berücksichtigt. Es gibt jedoch Freibeträge, die dir zustehen, bevor der Unterhalt berechnet wird. Es ist ratsam, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle für Familienrecht zu konsultieren, um eine genaue Berechnung des Unterhalts vorzunehmen, da viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Weitere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle findest du hier: [Düsseldorfer Tabelle](https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php).