Welche Übungen nach MaRisk muss ich jährlich machen, bitte mit Beispielen?

Antwort

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland legen fest, dass Finanzinstitute verschiedene Maßnahmen zur Geldwäscheprävention durchführen müssen. Dazu gehören auch regelmäßige Schulungen und Übungen. Hier sind einige Beispiele für Übungen, die jährlich durchgeführt werden sollten: 1. **Schulungen für Mitarbeiter**: Alle Mitarbeiter, insbesondere diejenigen in sensiblen Bereichen wie Compliance, müssen regelmäßig geschult werden. Diese Schulungen sollten Themen wie Erkennung von verdächtigen Transaktionen, Meldepflichten und interne Verfahren zur Geldwäscheprävention abdecken. 2. **Szenario-Analysen**: Durchführung von Szenario-Analysen, um potenzielle Geldwäsche-Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dies kann durch die Simulation von Geldwäsche-Szenarien erfolgen, um die Effektivität der bestehenden Kontrollmechanismen zu testen. 3. **Überprüfung der internen Kontrollsysteme**: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der internen Kontrollsysteme und Verfahren zur Geldwäscheprävention. Dies kann durch interne Audits oder externe Prüfungen erfolgen. 4. **Risikobewertungen**: Jährliche Risikobewertungen, um neue Risiken zu identifizieren und bestehende Risiken neu zu bewerten. Dies hilft, die Präventionsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. 5. **Testkäufe und Mystery Shopping**: Durchführung von Testkäufen oder Mystery Shopping, um die Einhaltung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen in der Praxis zu überprüfen. 6. **Notfallübungen**: Durchführung von Notfallübungen, um die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens auf potenzielle Geldwäschevorfälle zu testen. Dies kann die Simulation eines tatsächlichen Vorfalls und die anschließende Bewertung der Reaktionsmaßnahmen umfassen. Diese Übungen und Maßnahmen helfen sicherzustellen, dass das Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Geldwäscheprävention ist und effektiv auf potenzielle Risiken reagieren kann. Weitere Informationen zu den MaRisk findest du auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): [BaFin MaRisk](https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Bankenaufsicht/MaRisk/marisk_node.html).

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