Was muss in Teil 2 des Formulars zur steuerlichen Ansässigkeit bei der Commerzbank als Firma eingetragen werden?

Antwort

In Teil 2 des „Schreibens zur steuerlichen Ansässigkeit“ (oft auch als „Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit“ bezeichnet), das von der Commerzbank angefordert wird, müssen als Firma in der Regel folgende Angaben gemacht werden: 1. **Name der juristischen Person oder Organisation** Der vollständige Name der Firma, wie im Handelsregister eingetragen. 2. **Ansässigkeitsstaat(en)** Das Land oder die Länder, in denen die Firma steuerlich ansässig ist. Das ist in der Regel das Land, in dem sich der Sitz der Geschäftsleitung befindet. 3. **Steuerliche Identifikationsnummer (TIN)** Die Steueridentifikationsnummer, die die Firma im jeweiligen Ansässigkeitsstaat erhalten hat. Falls keine TIN vergeben wurde, muss meist der Grund angegeben werden. 4. **Adresse** Die vollständige Geschäftsadresse der Firma (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land). 5. **Weitere Angaben** Je nach Formular können weitere Informationen wie die Art der Gesellschaft, Handelsregisternummer oder Angaben zu verbundenen Unternehmen verlangt werden. **Wichtig:** Die genauen Felder können je nach verwendetem Formular leicht variieren. Es empfiehlt sich, das Formular sorgfältig durchzulesen und die Felder entsprechend der eigenen Unternehmensdaten auszufüllen. Bei Unsicherheiten kann ein Steuerberater weiterhelfen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Commerzbank](https://www.commerzbank.de) oder in den Hinweisen zum jeweiligen Formular.

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