In Teil 2 des „Schreibens zur steuerlichen Ansässigkeit“ (oft auch als „Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit“ bezeichnet), das von der Commerzbank angefordert... [mehr]
Teil 2 der „Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit“ (oft auch als „Self-Certification“ bezeichnet) bezieht sich in der Regel auf die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit der berichtenden Gesellschaft – in deinem Fall also der Tochtergesellschaft**So füllst du Teil 2 aus:** 1. **Name der berichtenden Person (Tochtergesellschaft):** Trage den vollständigen rechtlichen Namen der Tochtergesellschaft ein. 2. **Land/Länder der steuerlichen Ansässigkeit:** Gib das Land oder die Länder an, in denen die Tochtergesellschaft steuerlich ansässig ist. In der Regel ist das das Land, in dem die Gesellschaft gegründet wurde und ihren Sitz hat. 3. **Steuerliche Identifikationsnummer (TIN):** Trage die Steueridentifikationsnummer (z. B. Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID) der Tochtergesellschaft für jedes genannte Land ein. Falls keine TIN vergeben wurde, muss meist ein Grund angegeben werden (z. B. „Das Land vergibt keine TIN an Unternehmen“). 4. **Falls zutreffend: US-Steuerstatus (FATCA):** Falls die Tochtergesellschaft in den USA steuerlich ansässig ist oder als US-Person gilt, sind zusätzliche Angaben erforderlich (z. B. GIIN, falls vorhanden). **Wichtige Hinweise:** - Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. - Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater. - Die Commerzbank benötigt diese Angaben zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten (FATCA, CRS). **Beispiel für Teil 2:** | Name der berichtenden Person | Land der steuerlichen Ansässigkeit | Steuerliche Identifikationsnummer (TIN) | |-----------------------------|-------------------------------------|-----------------------------------------| | Muster GmbH | Deutschland | 123/456/78901 | **Weitere Informationen findest du direkt bei der [Commerzbank](https://www.commerzbank.de/portal/de/privatkunden/beratung/selbstauskunft.html) oder im [Merkblatt der OECD](https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/common-reporting-standard/) (englisch).** Bei Unsicherheiten empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Steuerberater oder der Commerzbank.
In Teil 2 des „Schreibens zur steuerlichen Ansässigkeit“ (oft auch als „Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit“ bezeichnet), das von der Commerzbank angefordert... [mehr]