Der Steuervorteil durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist kein direkter Gewinn oder Erlös, sondern eine steuerliche Erleichterung, die die Steuerlast eines Unternehmens reduziert. Hier ist, wie es funktioniert: 1. **Abschreibung**: Die AfA erlaubt es einem Unternehmen, die Kosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Gebäude) über deren Nutzungsdauer abzuschreiben. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, sondern über mehrere Jahre verteilt. 2. **Steuerliche Auswirkung**: Durch die Abschreibung sinkt der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens. Weniger zu versteuernder Gewinn bedeutet, dass das Unternehmen weniger Steuern zahlen muss. 3. **Liquiditätsvorteil**: Die geringere Steuerlast führt zu einem Liquiditätsvorteil, da das Unternehmen mehr Geld zur Verfügung hat, das es sonst für Steuern hätte ausgeben müssen. Dieser Vorteil kann genutzt werden, um in das Unternehmen zu reinvestieren oder andere Ausgaben zu decken. Zusammengefasst: Der Steuervorteil durch AfA führt zu einer Reduzierung der Steuerlast und somit zu einer besseren Liquidität, was indirekt als finanzieller Vorteil oder "Gewinn" betrachtet werden kann, aber es ist kein direkter Erlös im buchhalterischen Sinne.