Steuerliche Zugänge Kraftfahrzeug AVEÜR?

Antwort

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG sind die steuerlichen Zugänge bei einem Kraftfahrzeug in der Regel die Anschaffungskosten sowie die laufenden Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen. Dazu gehören: 1. **Anschaffungskosten**: Diese umfassen den Kaufpreis des Fahrzeugs sowie eventuell anfallende Nebenkosten wie Überführungskosten, Zulassungskosten und ggf. Sonderausstattungen. 2. **Abschreibungen**: Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei PKW beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer in der Regel sechs Jahre. 3. **Betriebskosten**: Dazu zählen laufende Kosten wie: - Kraftstoffkosten - Wartungs- und Reparaturkosten - Versicherungskosten - Kfz-Steuer - Leasingraten (falls das Fahrzeug geleast wird) - Abschreibungen auf Zubehör (z.B. Navigationssysteme) 4. **Fahrtenbuch oder Pauschalen**: Wenn das Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, kann entweder ein Fahrtenbuch geführt werden, um die geschäftlichen Fahrten nachzuweisen, oder es können die Pauschalen für die Nutzung angesetzt werden. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig zu dokumentieren, um die steuerlichen Zugänge korrekt zu erfassen und im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können.

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