Ändert sich die Steuerklasse, wenn bei einer alleinerziehenden Person mit 1 Kind ein neuer Partner einzieht?

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**Ja: Zieht ein neuer volljähriger Partner in den Haushalt ein, fällt die Steuerklasse II in der Regel weg und es gilt wieder Steuerklasse I – und zwar ab dem Monat, in dem die Haushaltsgemeinschaft besteht.** Maßgeblich ist nicht, ob ihr verheiratet seid oder ob der Partner für das Kind zahlt, sondern dass du dann steuerlich nicht mehr als „alleinstehend“ im Sinn des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende giltst. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html)) ## Entscheidend ist der gemeinsame Haushalt Der steuerliche Vorteil für Alleinerziehende hängt an zwei Punkten: Kind gehört zu deinem Haushalt und **keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person**. Genau das steht in § 24b EStG. Zieht also ein neuer Partner ein, ist die zentrale Voraussetzung für Steuerklasse II normalerweise nicht mehr erfüllt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html)) Ein häufiger Irrtum ist: „Wir sind ja nicht verheiratet, also bleibe ich in Steuerklasse II.“ Das ist falsch. Für den Wegfall von Steuerklasse II reicht schon die nichteheliche Lebensgemeinschaft im selben Haushalt. ([vlh.de](https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/alleinerziehend-steuerklasse-ii-2-nutzen-entlastungsbetrag-sichern.html)) ## Was sich konkret ändert Praktisch bedeutet das: Dein monatliches Netto kann sinken, weil der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann nicht mehr über die Lohnsteuer berücksichtigt wird. Für 2026 liegt dieser Entlastungsbetrag für das erste Kind bei 4.260 Euro jährlich. ([vlh.de](https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/alleinerziehend-steuerklasse-ii-2-nutzen-entlastungsbetrag-sichern.html)) Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Bis zum Monat vor dem Einzug bzw. bis zur Begründung der Haushaltsgemeinschaft kann der Vorteil anteilig noch bestehen; danach nicht mehr. Wer die Änderung nicht meldet, riskiert eine Nachzahlung. ([vlh.de](https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/alleinerziehend-steuerklasse-ii-2-nutzen-entlastungsbetrag-sichern.html)) ## Ausnahme, die oft übersehen wird Nicht jede volljährige Person im Haushalt zerstört automatisch den Anspruch. Eine Ausnahme gilt insbesondere für volljährige Kinder, für die dir Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht. Ein neuer Partner fällt aber gerade **nicht** unter diese Ausnahme. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html)) ## Was du tun musst Die Änderung sollte dem Finanzamt bzw. über die ELStAM zeitnah gemeldet werden, damit die Steuerklasse angepasst wird. Bei Ledigen ist dann regelmäßig wieder Steuerklasse I einschlägig. ([vlh.de](https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/fuer-wen-sich-ein-wechsel-der-steuerklasse-lohnt.html)) Der praktische Kern ist also: **Neuer Partner im selben Haushalt = normalerweise keine Steuerklasse II mehr, sondern Steuerklasse I.** ([vlh.de](https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/alleinerziehend-steuerklasse-ii-2-nutzen-entlastungsbetrag-sichern.html))

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