Ob Staatsschulden rechtskonform sind, hängt vom jeweiligen rechtlichen Rahmen eines Landes ab. In Deutschland beispielsweise ist die Aufnahme von Staatsschulden grundsätzlich erlaubt, aber durch das Grundgesetz (Art. 109 und 115 GG) geregelt. Die sogenannte „Schuldenbremse“ begrenzt die Neuverschuldung des Bundes und der Länder, lässt aber in Ausnahmesituationen (z. B. Naturkatastrophen, schwere Wirtschaftskrisen) Ausnahmen zu. International gibt es ähnliche Regelungen: Viele Staaten haben Gesetze oder Verfassungsbestimmungen, die die Staatsverschuldung regeln und begrenzen. Solange sich ein Staat an diese gesetzlichen Vorgaben hält, ist die Aufnahme von Staatsschulden rechtskonform. Zusammengefasst: Staatsschulden sind rechtskonform, solange sie im Rahmen der geltenden Gesetze und Verfassungsbestimmungen aufgenommen werden.