Wo muss Geld eines Sparbuches nach dem Tod des Besitzers gemeldet werden?

Antwort

Wenn der Besitzer eines alten Sparbuches verstorben ist, muss das Geld in der Regel beim Nachlassgericht gemeldet werden. Das Nachlassgericht ist zuständig für die Abwicklung des Nachlasses und die Feststellung der Erben. Die Erben sollten das Sparbuch und alle anderen Vermögenswerte des Verstorbenen dem Nachlassgericht melden. Zudem ist es ratsam, die Bank, bei der das Sparbuch geführt wird, über den Todesfall zu informieren, da die Bank möglicherweise weitere Informationen oder Dokumente benötigt, um den Zugriff auf das Konto zu regeln.

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