In der Regel kann derjenige, der ein Sparbuch von einer anderen Person hat, nicht ohne Weiteres darüber verfügen. Das Sparbuch gehört rechtlich dem Inhaber, also der Person, auf deren Namen das Sparbuch ausgestellt ist. Um über das Sparbuch verfügen zu können, benötigt man in der Regel eine Vollmacht des Inhabers oder muss selbst der Inhaber sein. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Regelungen der jeweiligen Bank zu beachten, da diese variieren können.