Sind Sparkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts?

Antwort

Ja, Sparkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eine besondere rechtliche Stellung und sind in der Regel auf regionaler Ebene tätig. Ihr Hauptziel ist die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt, insbesondere durch die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für die Bevölkerung und die Unterstützung der regionalen Wirtschaft.

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