Was ist die Säule 2 Vorsorge, wer ist beteiligt, was ist der Zweck und ab wann muss man einzahlen?

Antwort

Die Säule 2 der Vorsorge in der Schweiz wird als berufliche oder betriebliche Vorsorge bezeichnet. Hier sind die Details: - **Bezeichnung**: Berufliche Vorsorge (BVG) oder Pensionskasse. - **Wer?**: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten und ein bestimmtes Mindesteinkommen überschreiten. - **Zweck**: Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der AHV/IV (1. Säule) den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sichern. - **Ab wann muss man bezahlen?**: Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres für Risiken wie Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres werden auch Beiträge für das Altersguthaben erhoben. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft: [Berufliche Vorsorge (BVG)](https://www.ch.ch/de/berufliche-vorsorge-bvg/).

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