Rückzahlung von seit 01.08.2012 doppelt gezahlten Beiträgen, wenn ich davon erst im Mai 2024 erfahren habe?

Antwort

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Wenn du erst im Mai 2024 von den doppelt gezahlten Beiträgen erfahren hast, beginnt die Verjährungsfrist am Ende des Jahres 2024 und läuft bis Ende 2027. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und mögliche Ausnahmen zu klären.

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