Sind Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften ungewisse Verbindlichkeiten?

Antwort

Ja, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften stellen einen Unterfall der ungewissen Verbindlichkeiten dar. Ungewisse Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen, deren Bestehen oder Höhe zum Bilanzstichtag noch unsicher ist. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften fallen darunter, da sie zukünftige Verluste betreffen, die aus bestehenden Verträgen oder Vereinbarungen resultieren können, deren Eintritt und Höhe jedoch noch nicht sicher feststehen.

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