Erhält man die 200€ Ausbildungsstartförderung der Riester-Rente auch bei einem Studium mit sozialversicherungspflichtigem Nebenjob?

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Ja, die 200 € staatliche Ausbildungsstartförderung („Berufseinsteiger-Bonus“) im Rahmen der Riester-Rente kannst du auch dann erhalten, wenn du ein Studium aufnimmst und einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hast – vorausgesetzt, du erfüllst die weiteren Voraussetzungen. **Voraussetzungen im Detail:** - Die Förderung erhalten Berufseinsteiger, die im Jahr des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Du musst unmittelbar zulageberechtigt sein, also in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Das ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob während des Studiums in der Regel der Fall. - Der Riester-Vertrag muss im Jahr des 25. Geburtstags oder davor abgeschlossen werden. - Die 200 € werden einmalig zusätzlich zur regulären Grundzulage gezahlt. **Wichtig:** Nicht das Studium selbst, sondern die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung macht dich zulageberechtigt. Ein Minijob (450/520 €-Job) reicht nicht aus, aber ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob (z. B. Werkstudentenstelle) schon. **Weitere Informationen findest du z. B. hier:** - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Riester-Rente](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Altersvorsorge/Riester-Rente/riester-rente.html) - [Deutsche Rentenversicherung – Riester-Förderung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersvorsorge/riester-rente/riester-rente_node.html) **Fazit:** Ja, mit einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob während des Studiums kannst du die 200 € Ausbildungsstartförderung bei der Riester-Rente erhalten, sofern du die weiteren Bedingungen erfüllst.

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