Wird bei Rechnungsstellung nach Tschechien das Reverse Charge verwendet?

Antwort

Ja, bei der Rechnungsstellung nach Tschechien kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, wenn es sich um eine grenzüberschreitende Lieferung oder Dienstleistung zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen handelt. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger (das Unternehmen in Tschechien) die Umsatzsteuer schuldet und nicht der Leistungserbringer (das Unternehmen im Ausland). Voraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens sind: 1. Beide Unternehmen müssen umsatzsteuerpflichtig sein. 2. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Unternehmen müssen auf der Rechnung angegeben werden. 3. Es muss klar auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen werden, z.B. durch den Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge". Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission: [EU VAT rules](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-topic_en).

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