Die Regelungen zum Realkredit finden sich im KreditwesengesetzKWG) in Deutschland. Insbesondere § 14 KWG ist relevant, da er die Anforderungen an die Beleihungsgrenzen und die Bewertung von Sicherheiten für Realkredite festlegt. Realkredite sind durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite, wie Hypotheken oder Grundschulden. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut der Regelungen kann der Text des Kreditwesengesetzes (KWG) eingesehen werden, beispielsweise auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: [Kreditwesengesetz (KWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/kwg/).