Ja, das Finanzamt kann auf die Beibehaltung bestehen, wenn Privatvermögen versehentlich als gewillkürtes Betriebsvermögen verbucht wurde. Einmal als Betriebsvermögen deklarierte Wirtschaftsgüter müssen in der Regel auch als solche behandelt werden, da dies steuerliche Konsequenzen hat. Es ist jedoch möglich, eine Korrektur vorzunehmen, wenn der Fehler nachgewiesen werden kann und das Finanzamt zustimmt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Steuerberater zu konsultieren, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln und die Kommunikation mit dem Finanzamt zu unterstützen.