Ja, auch Einzelunternehmer können private Veräußerungsgeschäfte tätigen. Private Veräußerungsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen Wirtschaftsgüter des Privatvermögens veräußert werden. Diese Geschäfte unterliegen den Regelungen des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) und sind steuerpflichtig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z.B. die Einhaltung von Spekulationsfristen. Einzelunternehmer müssen dabei klar zwischen ihrem Betriebsvermögen und ihrem Privatvermögen unterscheiden. Veräußerungsgeschäfte, die das Betriebsvermögen betreffen, unterliegen anderen steuerlichen Regelungen als private Veräußerungsgeschäfte.