Welche Pflicht hat der Verkäufer einer Put-Option bei Ausübung?

Antwort

Der Verkäufer einer Put-Option hat bei Ausübung die Pflicht, den Basiswert (z.B. eine Aktie) zum vereinbarten Ausübungspreis zu kaufen. Das bedeutet, dass der Käufer der Put-Option das Recht hat, den Basiswert zumübungspreis an den Verkäufer der zu verkaufen.

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