Wird Pflegegeld dem Unterhalt angerechnet?

Antwort

Pflegegeld, das für die Pflege eines Angehörigen gezahlt wird, wird in der Regel nicht auf den Unterhalt angerechnet. Es handelt sich dabei um eine zweckundene Leistung, die zur Deckung der Pflegekosten bestimmt ist und nicht als Einkommen des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden gilt. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, da es je nach individueller Situation und rechtlicher Auslegung Unterschiede geben kann. Ein Anwalt für Familienrecht oder eine entsprechende Beratungsstelle kann hier weiterhelfen.

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