Um den Nettobetrag für einen Dienstwagen zu berechnen, der als Elektrofahrzeug genutzt wird, gibt es spezielle Regelungen in Deutschland. Für Elektrofahrzeuge wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs herangezogen, um den geldwerten Vorteil zu berechnen. Hier sind die Schritte zur Berechnung: 1. **Bruttolistenpreis**: Der Neupreis des Fahrzeugs beträgt 28.000 €. 2. **Abzug für Elektrofahrzeuge**: Für Elektrofahrzeuge gibt es einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis. Für Fahrzeuge, die vor 2019 zugelassen wurden, beträgt der Abschlag 500 € pro kWh der Batteriekapazität, maximal jedoch 10.000 €. Bei einer Batteriekapazität von 16 kWh beträgt der Abschlag also 8.000 € (16 kWh * 500 €). 3. **Reduzierter Bruttolistenpreis**: 28.000 € - 8.000 € = 20.000 €. 4. **1%-Regel**: Der geldwerte Vorteil wird mit 1% des reduzierten Bruttolistenpreises pro Monat berechnet. Das wären 1% von 20.000 €, also 200 € pro Monat. 5. **Nettobetrag**: Der Nettobetrag hängt von der individuellen Steuerklasse und dem persönlichen Steuersatz ab. Der geldwerte Vorteil von 200 € pro Monat wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet und entsprechend versteuert. Für eine genaue Berechnung des Nettobetrags sollte ein Steuerberater oder ein Lohnbuchhalter konsultiert werden, da dieser die individuellen steuerlichen Gegebenheiten berücksichtigen kann.