Was ist die Mitsprache, Haftung und Kapitalzuführung einer SE?

Antwort

Die Societas Europaea (SE) ist eine europäische Aktiengesellschaft, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gegründet werden kann. Hier sind die wesentlichen Aspekte bezüglich Mitsprache, Haftung und Kapitalzuführung: 1. **Mitsprache:** - Die SE kann entweder ein dualistisches System (Vorstand und Aufsichtsrat) oder ein monistisches System (Verwaltungsrat) haben. - Die Arbeitnehmerbeteiligung ist ein wichtiger Aspekt. Die Arbeitnehmer haben das Recht, in den Verwaltungs- oder Aufsichtsrat entsandt zu werden, je nach den nationalen Regelungen und der Vereinbarung bei der Gründung der SE. 2. **Haftung:** - Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt. Das bedeutet, dass sie nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage haften und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. 3. **Kapitalzuführung:** - Das Mindestkapital für die Gründung einer SE beträgt 120.000 Euro. - Kapital kann durch die Ausgabe neuer Aktien beschafft werden, entweder durch öffentliche Angebote oder private Platzierungen. - Es gibt auch die Möglichkeit, durch die Ausgabe von Anleihen oder anderen Finanzinstrumenten Kapital zu beschaffen. Weitere Informationen zur SE können auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission gefunden werden: [Europäische Kommission - Societas Europaea (SE)](https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-forms-and-types/societas-europaea-se_de).

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