Was bekommt man beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück? Nur steuerliche Abzüge?

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Beim Lohnsteuerjahresausgleich, auch bekannt als Einkommensteuererklärung, können verschiedene Beträge zurückerstattet werden. Grundsätzlich handelt es sich dabei um die zu viel gezahlte Lohnsteuer. Folgende Abzüge und Ausgaben können dabei berücksichtigt werden: 1. **Werbungskosten**: Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. 2. **Sonderausgaben**: Dazu gehören unter anderem Kirchensteuer, Spenden, Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) und Ausbildungskosten. 3. **Außergewöhnliche Belastungen**: Kosten, die zwangsläufig entstehen und die die zumutbare Belastung übersteigen, wie Krankheitskosten oder Pflegekosten. 4. **Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen**: Ein Teil der Kosten für Handwerkerarbeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen kann abgesetzt werden. Die Rentenversicherungsbeiträge werden in der Regel nicht direkt zurückerstattet, da sie zur Altersvorsorge dienen und nicht als zu viel gezahlte Steuer gelten. Allerdings können Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden, was die Steuerlast mindern kann. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [bmf.de](https://www.bmf.de).

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