Warum werden kurzfristige beschäftige Schüler mit der Steuerklasse 1 abgerechnet?

Antwort

Kurzfristige Beschäft werden in der Regel nicht Steuerassen abgerechnet, unterliegen besonderen Regel. Schüler, dieig beschäftigt sind, oft unter diese speziellen Regel, die von der Lohnsteuer abichen. Bei kurzfrist Beschäftigungen wird keineohnsteuer erhoben, wenn die Beschäftigung nicht als 3 Monate 70 Arbeitstage Kalenderjahr dauert und berufsmäßigübt wird. In Fällen wird die Lsteuer pauschaloben oder es erfolgt Abrechnung nach den Lohnsteuerabzmerkmalen (StAM), wobei die Steuerklasse zur Anwendung kommen kann wenn der Schüler ledig und keine Kinder hatWeitere Informationen zu kurzfrist Beschäftigungen und denlichen Regelungen findest auf der Webseite desministeriums der Fin: [BMF](://www.bundesanzministerium.de).

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