Zählen Kontoführungsgebühren zu Nachlassverbindlichkeiten?

Antwort

Ja, Kontoführungsgebühren können zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Nachlass stehen. Nachlassverbindlichkeiten sind Verpflichtungen, die aus dem Nachlass des Verstorbenen resultieren, und dazu gehören auch laufende Kosten wie Kontoführungsgebühren, die bis zur Abwicklung des Nachlasses anfallen. Es ist wichtig, diese Gebühren bei der Berechnung des Nachlasses zu berücksichtigen, um eine korrekte Verteilung des Vermögens zu gewährleisten.

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