Welche Konten werden zum Jahresende abgeschlossen?

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Zum Jahresende werden in der Regel folgende Konten abgeschlossen: 1. **Erfolgskonten**: Dazu gehören die Aufwands- und Ertragskonten, die am Ende des Geschäftsjahres in das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) überführt werden. 2. **Bestandskonten**: Diese Konten, wie z.B. das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten, werden in der Bilanz dargestellt und nicht abgeschlossen, sondern nur aktualisiert. 3. **Sonderposten**: Diese können ebenfalls zum Jahresende abgeschlossen werden, insbesondere wenn sie spezifische Rückstellungen oder Rücklagen betreffen. Der Abschluss dieser Konten ist wichtig für die Erstellung der Jahresabschlüsse, die die finanzielle Lage des Unternehmens darstellen.

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