Der Begriff „Passiv-Aktiv-Transfer“ wird häufig in der Sozialversicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, verwendet. Er beschreibt den Vorgang, bei... [mehr]
Ja, bei der Auszahlung einer Betriebsrente über drei Jahre wird in der Regel auch Kirchensteuer einbehalten, sofern du kirchensteuerpflichtig bist. Die Betriebsrente zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Neben der Lohn- bzw. Einkommensteuer wird dann auch die Kirchensteuer automatisch vom auszahlenden Unternehmen oder der Versorgungseinrichtung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach deinem Wohnsitz-Bundesland (in der Regel 8 % oder 9 % der Lohnsteuer). Wenn du keiner Kirche angehörst, wird natürlich keine Kirchensteuer einbehalten. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebsrente/betriebsrente_node.html) oder beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/).
Der Begriff „Passiv-Aktiv-Transfer“ wird häufig in der Sozialversicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, verwendet. Er beschreibt den Vorgang, bei... [mehr]
Betriebsrenten werden in Deutschland grundsätzlich als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert. Das bedeutet: **1. Nachgelagerte Besteuerung:** W&a... [mehr]