Wird bei einer betrieblichen Rente, die auf drei Jahre ausgezahlt wird, auch Kirchensteuer einbehalten?

Antwort

Ja, bei der Auszahlung einer Betriebsrente über drei Jahre wird in der Regel auch Kirchensteuer einbehalten, sofern du kirchensteuerpflichtig bist. Die Betriebsrente zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Neben der Lohn- bzw. Einkommensteuer wird dann auch die Kirchensteuer automatisch vom auszahlenden Unternehmen oder der Versorgungseinrichtung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach deinem Wohnsitz-Bundesland (in der Regel 8 % oder 9 % der Lohnsteuer). Wenn du keiner Kirche angehörst, wird natürlich keine Kirchensteuer einbehalten. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebsrente/betriebsrente_node.html) oder beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/).

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