Ja, Kinderzulagen sind in der Lohnabrechnung in der Regel beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung (KVG und PVG). Sie zählen als Teil des Arbeitsentgelts und unterliegen somit den entsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist jedoch ratsam, die genauen Regelungen und Ausnahmen im jeweiligen Tarifvertrag oder den spezifischen Bestimmungen des Unternehmens zu prüfen.