Sind während des Studiums Nachweise für Kindergeld erforderlich?

Antwort

Ja, während des Studiums sind Nachweise für den Erhalt von Kindergeld erforderlich. In der Regel müssen Studierende der Familienkasse eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen, um zu belegen, dass weiterhin an einer Hochschule eingeschrieben sind. Diese Bescheinigung muss in der Regel jedes Semester erneuert und eingereicht werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Familienkasse: [Familienkasse Kindergeld](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).

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