Ein Sprachkurs allein berechtigt in der Regel nicht zum Bezug von Kindergeld. Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Vorauss... [mehr]
Ja, es ist möglich, während einer Vollzeit-Beschäftigung im Studium weiterhin Kindergeld zu erhalten. Seit 2012 gibt es keine Einkommensgr mehr für den Bezug von Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung. Entscheidend ist, dass das Kind sich in einer erstmaligen Berufsausbildung oder einem Erststudium befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Familienkasse - Kindergeld](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).
Ein Sprachkurs allein berechtigt in der Regel nicht zum Bezug von Kindergeld. Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Vorauss... [mehr]
Wenn ein Kind 18 Jahre alt wird, endet der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Während eines Gap Years (z.B. nach dem Abitur) gib... [mehr]