In Deutschland wird das Kindergeld spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes eingestellt, unabhängig davon, ob sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet. Es gibt nur wenige A... [mehr]
Ja, während des Studiums können Nachweise für den Erhalt von Kindergeld erforderlich sein, um sicherzustellen, dass es sich nicht um sogenannte Scheinstudenten handelt. Die Familienkasse kann beispielsweise Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweise oder Studienverlaufsbescheinigungen anfordern, um zu überprüfen, ob das Studium ernsthaft betrieben wird. Diese Nachweise dienen dazu, den Anspruch auf Kindergeld zu bestätigen.
In Deutschland wird das Kindergeld spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes eingestellt, unabhängig davon, ob sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet. Es gibt nur wenige A... [mehr]