Während Studium Nachweise für Kindergeld erforderlich?

Antwort

Ja, während des Studiums können Nachweise für den Erhalt von Kindergeld erforderlich sein, um sicherzustellen, dass es sich nicht um sogenannte Scheinstudenten handelt. Die Familienkasse kann beispielsweise Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweise oder Studienverlaufsbescheinigungen anfordern, um zu überprüfen, ob das Studium ernsthaft betrieben wird. Diese Nachweise dienen dazu, den Anspruch auf Kindergeld zu bestätigen.

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