Im Insolvenzfall einer Kommanditgesellschaft (KG) können verschiedene Abteilungen und Personen als Gläubiger auftreten. Hier sind einige Beispiele: 1. **Lieferanten und Dienstleister**: Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an die KG geliefert haben und noch offene Rechnungen haben. 2. **Mitarbeiter**: Arbeitnehmer, die noch Lohn- oder Gehaltsansprüche haben. 3. **Finanzinstitute**: Banken oder andere Kreditgeber, die der KG Darlehen gewährt haben. 4. **Vermieter**: Eigentümer von Immobilien, die an die KG vermietet wurden und noch Mietforderungen haben. 5. **Steuerbehörden**: Finanzämter, die noch offene Steuerforderungen haben. 6. **Sozialversicherungsträger**: Institutionen, die noch Beiträge zur Sozialversicherung fordern. Jede dieser Abteilungen oder Personen muss ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um als Gläubiger berücksichtigt zu werden.