Werden Kapitaleinkünfte auf Witwenrenten angerechnet?

Antwort

Ja, Kapitaleinkünfte können auf die Witwenrente angerechnet werden. In Deutschland wird die Witwenrente nach dem sogenannten Einkommensprivileg berechnet. Dabei wird das Einkommen der Witwe oder des Witwers, zu dem auch Kapitaleinkünfte zählen, teilweise auf die Rente angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Der über den Freibetrag hinausgehende Teil des Einkommens wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

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