Wird der kalkulatorische Unternehmerlohn nur bei Personengesellschaften berücksichtigt?

Antwort

Richtig. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird in der Regel nur bei Personengesellschaften berücksichtigt, da die Inhaber von Personengesellschaften (z.B. Einzelunternehmen, GbR) keinen festen Lohn aus dem Unternehmen beziehen, sondern ihren Gewinn als Einkommen betrachten. Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) erhalten die Geschäftsführer und Vorstände hingegen ein festes Gehalt, das als Betriebsausgabe verbucht wird.

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